Gemeinsame Feier der Taufe
Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenen Familien, 2021
Mit der Handreichung "Gemeinsame Feier der Taufe" möchten die (Erz-) Diözesen Essen und Paderborn, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Evangelischen Kirche im Rheinland ihren Gemeinden die Möglichkeit geben, die Kindertaufe in einer Weise zu feiern, die der ökumenischen Gemeinschaft der konfessionsverbindenden Familien entspricht und diese stärkt.
Diese pastorale Initiative versteht sich als ein konkreter Beitrag zur Erfüllung der von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz im Rahmen des Versöhnungsgottesdienstes aus Anlass des Reformationsgedenkens 2017 in der Hildesheimer Michaeliskirche formulierten Selbstverpflichtung:
"Im Vertrauen auf die Kraft des Heiligen Geistes verpflichten wir uns, den konfessionsverbindenen Ehen alle Hilfestellungen zu leisten, die ihren gemeinsamen Glauben stärken und die religiöse Erziehung ihrer Kinder fördern. Wir verpflichten uns, die ökumenische Grundhaltung in den konfessionsverbindenden Ehen in unseren Kirchen fruchtbar werden zu lassen."